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BAföG

BAföG ist die günstigste Möglichkeit ein Studium zu finanzieren. Wo bekommt man bis zu 50.000 Euro Förderung und zahlt nur maximal 10.010 Euro zurück?

Beim BAföG, denn es wird zur Hälfte als Zuschuss – der nicht zurückgezahlt werden muss – und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt, heißt:

Sie brauchen also später nur die Hälfte des erhaltenen Geldes zurückzuzahlen, maximal bis zum Limit von 10.010 Euro.

Individuell zugeschnitten: Die Förderungshöhe wird maßgeschneidert, denn die individuelle Lebenssituation bestimmt die genaue Höhe im Detail. Dabei gleicht keine Berechnung der anderen! Also vergleich SIe sich nicht mit anderen, sondern stellen Sie Ihren eigenen Antrag!

Weitere Informationen:

Weitere Förderung (nach dem 4. Fachsemester)

Zur weiteren Förderung Ihrer Ausbildung nach dem BAföG ist nach dem 4. Fachsemester die Einreichung einer Leistungsbescheinigung erforderlich.

Das hierzu notwendige Formblatt 5 finden Sie unter https://www.bafög.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/Formblatt_5.pdf

Sobald Sie von Ihrer Sachbearbeiter*in aufgefordert werden, diesen Nachweis einzureichen,

  • achten Sie bitte auf die vollständige Eintragung Ihrer Leistungen in KLIPS,
  • füllen Sie bitte das Formblatt 5 aus,
  • vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin mit Dr. Oliver Bödeker (oliver.boedekerSpamProtectionuni-koeln.de).

Ihr Leistungsstand wird aufgrund der Eintragungen in Ihrem Transcript bewertet, bitte achten Sie deshalb auf die Vollständigkeit der Verbuchung. Die Einreichung eines Transcripts bei Ihrer BAföG-Stelle ist nicht ausreichend! Es werden dort nur Anträge akzeptiert, die von Dr. Bödeker unterzeichnet sind. Das Ziel dieses Vorgehens ist es, Ihren individuellen Studienverlauf bei der Beurteilung Ihres Leistungsstands berücksichtigen zu können.