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Good Scientific Practice

Wer wissenschaftliche Arbeiten verfasst, muss sich an Regeln der "intellektuellen Redlichkeit" halten (Baade et al. 2005: 27).

Der Diebstahl geistigen Eigentums (Plagiat) ist ein gravierender Verstoß, der bereits beim Verfassen von Hausarbeiten, Protokollen oder Praktikumsberichten entsteht, wenn Texte ohne einen Verweis auf die Herkunft abgeschrieben werden.

In Anlehnung an Rauscher (1991: 20) haben Baade et al. (2005) folgende zentrale Punkte für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten aufgeführt, die illegitim sind:

"Intellektuell unredlich ist, wer...

  • wissentlich die Anfangsbedingungen eines Forschungsprojektes manipuliert;
  • Gedanken, Thesen, Formulierungen, Erkenntnisse, Schlussfolgerungen anderer nicht als deren geistiges Eigentum ausweist oder sie gar als seine eigenen ausgibt;
  • die Quellen eigener Forschungstätigkeit verborgen hält oder gar falsche Fährten legt;
  • subjektive Glaubensbekenntnisse oder Interpretationen als objektiv bewiesene Tatsachen darstellt bzw. objektive Tatsachen als subjektive Interpretationen oder als Ergebnis eigenen Forschens präsentiert;
  • fremde Hilfe in Anspruch nimmt, bei den daraus resultierenden Ergebnissen, auch wenn sie nicht mehr in unmittelbarem Zusammenhang stehen, jedoch darauf verzichtet, auf sie hinzuweisen" (Baade et al. 2005: 28).

 

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) bereits 1997 eine Denkschrift herausgegeben, die 2013 aktualisiert und ergänzt wurde.

Auch die Universität zu Köln hat  Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis in ihren Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht..

 


Baade J., Gertel H., Schlottmann, A., 2005. Wissenschaftlich arbeiten. Ein Leitfaden für Studierende der Geographie. Haupt Verlag, Bern, Stuttgart, Wien.